I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 14.08.2007 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin nimmt die Beklagten, beide Töchter und Erbinnen des am 17.03.2003 verstorbenen Erblassers Eduard W., auf Übertragung von zum Nachlass gehörenden Fondsanteilen in Anspruch.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|