I.
Die Erblasserin hat ein am 05.06.2000 mit ihrem vorverstorbenen Ehemann errichtetes gemeinschaftliches Testament mit folgendem Inhalt hinterlassen:
Wir, die Eheleute F und E B, geborene L, wohnhaft in X, setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben ein. So dass der längst Lebende von uns frei über unser gemeinsam erworbenes Vermögen verfügen kann.
Nach einem plötzlichen gemeinsamen Tod soll Folgendes in Kraft treten:
Unser Haus, X, Eigentümerin E B, geborene L, soll Frau C, geborene L, wohnhaft in X1, erben. Als Ersatzerben setzen wir ihren Sohn T C ein.
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