Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2) hat der Beteiligten zu 1) die ihr in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert wird auf 10.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligte zu 1) ist die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Tochter. Der Beteiligte zu 2) ist ein Neffe der zweiten Ehefrau des Erblassers, der Frau C.
Als maßgebliche letztwillige Verfügung hat der Erblasser ein gemeinsam mit seiner zweiten Ehefrau errichtetes, eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament vom 30.03.2005 hinterlassen, in dem die folgenden Verfügungen getroffen werden:
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