I.
Die am 24.11.2001 im Alter von 86 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihre nächsten noch lebenden Verwandten sind ihre ältere und einzige Schwester A. (Beteiligte zu 11) sowie deren drei Kinder B. (Beteiligter zu 1), H. (Beteiligte zu 4) und R. (Beteiligte zu 8) und Kindeskinder (Großneffen und Großnichten der Erblasserin: Beteiligte zu 2 und 3, Beteiligte zu 5 bis 7, Beteiligte zu 9 und 10). Der 1988 vorverstorbene Ehemann der Erblasserin hatte keine lebenden nahen Verwandten.
Ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament der Eheleute vom 31.3.1977 hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut:
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