Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Husum vom 7. Dezember 2012 geändert:
Das Amtsgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1) antragsgemäß einen Erbschein zu erteilen, der sie als Alleinerbin nach der Erblasserin ausweist.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 55.000 €.
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