Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg vom 06.08.2015 wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerdeführer tragen die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1 und 2.
3.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 154.000 € festgesetzt.
I.
Die am 31.10.2013 verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament vom 23.12.2012 mit folgendem Wortlaut:
Mein letzter Wille.
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