Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Wert: bis 15.000 € (die Hälfte des Nachlasswertes)
I.
Die Erblasserin verstarb am 19.04.1977. Sie war in erster Ehe verheiratet mit J. Wilhelm K.. Aus dieser Ehe ging der am 22.02.1985 verstorbene W. K. hervor, der verheiratet war mit K. H. K., verstorben am 08.04.1998. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind deren Kinder.
Die Erblasserin war in zweiter Ehe verheiratet mit F. E., verstorben am 14.01.1954. Aus dieser Ehe ging eine Tochter, I. M., hervor, deren Ehemann 1945 kriegsverschollen war. Mit ihrem zweiten Ehemann hatte die Erblasserin in einem gemeinschaftlichen Testament vom 27.04.1952 bestimmt, dass der Überlebende die alleinige Verfügungsgewalt über ihr gesamtes Eigentum haben solle.
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