OLG Stuttgart - Beschluss vom 25.03.2020
8 W 104/19
Normen:
BGB § 2255; BGB § 2086;
Vorinstanzen:
AG Biberach, vom 13.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 VI 398/18

Auslegung eines Testaments bei unterbliebener Benennung eines Ersatzerben für den durchgestrichenen Alleinerben

OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.03.2020 - Aktenzeichen 8 W 104/19

DRsp Nr. 2021/13849

Auslegung eines Testaments bei unterbliebener Benennung eines Ersatzerben für den durchgestrichenen Alleinerben

Wird der in einem privatschriftlichen Testament eingesetzte Alleinerbe vom Erblasser mit dem nicht unterschriebenen Vermerk "Wird noch genannt." durchgestrichen, führt dies zum Eintritt der gesetzlichen Erbfolge, wenn entgegen der Ankündigung eine Erbeinsetzung später nicht mehr letztwillig verfügt wurde.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Beteiligten Ziff. 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Biberach an der Riß - Nachlassgericht - vom 13.02.2019, Az. A 5 VI 398/18, wird

zurückgewiesen.

2.

Der Beteiligte Ziff. 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 1.000.000,00 festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2255; BGB § 2086;

Gründe

I.

Die am ... im Alter von ... Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann ... ... ist am ... vorverstorben, ebenso sind ihre Eltern vorverstorben. Die Beteiligte Ziff. 1 ist die (einzige) Schwester der Erblasserin. Beim Beteiligten Ziff. 2 handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Ulm.