KG - Beschluss vom 08.03.2017
26 W 62/16
Normen:
BGB § 2084;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 01.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 61 VI 922/14

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeneinsetzung

KG, Beschluss vom 08.03.2017 - Aktenzeichen 26 W 62/16

DRsp Nr. 2017/12564

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeneinsetzung

Hat die Erblasserin verfügt, dass eine Person u.a. ein Grundstück erhalten soll und eine andere Person Sparguthaben und lässt sich heute nicht mehr feststellen, welchen Wert die Sparguthaben zum Zeitpunkt ihres Versterbens im Jahr 1955 hatten, ist aber nicht davon auszugehen, das ihr Wert im Verhältnis zum Wert des Grundstücks geringfügig war, so ist von einer Erbeinsetzung beider Personen je zu 1/2 auszugehen.

Auf die Beschwerde des Antragstellers und Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 1. April 2016 - 61 VI 922/14 - geändert und das Nachlassgericht angewiesen, dem Antragsteller und Beteiligten einen H##### M##### K##, geb. G### und Prof. Dr. A### P## E### K### als gemeinschaftliche Erben zu je 1/2 nach der am #### 1955 verstorbenen M### E## R##### geb. G### ausweisenden Erbschein zu erteilen.

Von der Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

Normenkette:

BGB § 2084;

Gründe:

I.

Der Antragsteller ist gem. § 1936 BGB fiskalischer Erbe der am ##### 1983 verstorbenen H##### M##### K##, geb. G###, geb. am #### 1890.