Der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 5.4.2013 wird aufgehoben.
I.
Die am 23.12.2012 im Alter von 87 Jahren verstorbene Erblasserin war verheiratet mit F. K., der am 11.1.2009 verstorben ist. Aus der Ehe gingen keine gemeinsamen Kinder hervor. Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn des Ehemanns der Erblasserin.
Es liegt ein von der Erblasserin geschriebenes und von ihrem Ehemann unterschriebenes gemeinschaftliches Testament vom 1.2.1990 vor, das folgenden Inhalt hat:
"Gemeinschaftliches Testament.
Ich H. K. geborene S. bin am 13.November 1925 in G. geboren. Ich F. K., bin am 21. Februar 1930 in Z./O. geboren. Wir sind miteinander verheiratet und wohnen in (Adresse).
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