Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.)
Die Erblasserin hatte mit ihrem verstorbenen Ehemann, B, vier Kinder, die Beteiligten zu 1) bis 4). Der Beteiligte zu 5) ist der Sohn des Beteiligten zu 4).
Die Eheleute B+Q waren in ehelicher Gütergemeinschaft Eigentümer eines Hofes im Sinne der
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|