Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten, an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 100.000 € festgesetzt.
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