OLG Köln - Beschluss vom 12.12.2022
2 Wx 251/22
Normen:
BGB § 2200;
Vorinstanzen:
AG Siegburg, vom 16.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 68 VI 206/22

Auslegung eines Testamentsvollstreckung anordnenden Testaments hinsichtlich der Ernennung eines Ersatz-Testamentsvollstreckers

OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2022 - Aktenzeichen 2 Wx 251/22

DRsp Nr. 2023/5327

Auslegung eines Testamentsvollstreckung anordnenden Testaments hinsichtlich der Ernennung eines Ersatz-Testamentsvollstreckers

1. Hat der Erblasser mit letztwilliger Verfügung die Testamentsvollstreckung angeordnet und einen Testamentsvollstrecker ernannt, mit dem Zusatz, dass er einen Ersatz-Testamentsvollstrecker nicht bestimmen möchte, so ist das Testament für den Fall, dass der ernannte Testamentsvollstrecker das Amt nicht annimmt, dahin auszulegen, dass das Nachlassgericht einen Ersatz-Testamentsvollstrecker ernennen möge. 2. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser mit dem vorgesehenen Testamentsvollstrecker eine nicht den Anforderungen an die Form einer letztwilligen Verfügung genügende Vereinbarung getroffen hat, wonach dieser einen Ersatz-Testamentsvollstrecker bestimmen soll.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 25.08.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 16.08.2022 - 68 IV 206/22 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.

Normenkette:

BGB § 2200;

Gründe

I.