Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 5.1.2022 -
Der Antrag des Beteiligten zu 1 vom 28.9.2021, einen Erbschein zu erteilen, der ihn als Alleinerben ausweist, wird zurückgewiesen.
Die Tatsachen, die zur Erteilung des von dem Beteiligten zu 2 beantragten Erbscheins erforderlich sind, werden als festgestellt erachtet.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, dem Beteiligten zu 2 den beantragten Erbschein zu erteilen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 1 auferlegt.
Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz: 283.000,00 €
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