Autor: Kampa |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren
Der Mandant ist eines von drei Kindern. Es geht um den Nachlass seines im Jahr 2012 verstorbenen Vaters. Die Mutter ist vorverstorben, als der Mandant noch ein Kind war. Der Vater hat neu geheiratet. Die zweite Ehefrau (F) hat den Mandanten und seine Geschwister großgezogen und den Haushalt für den Erblasser geführt. Sie hat während der Ehe nur eine kleine eigene Altersvorsorge bilden können. Außerdem hat sie 15 Jahre lang unentgeltlich im Geschäft des Erblassers mitgearbeitet. Der Erblasser lebte mit F im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Er hat sie zur Alleinerbin eingesetzt. F erhält eine monatliche Witwenrente von 3.000 Euro und eine eigene Rente von 400 Euro. Diese Rentenansprüche hatte sie bereits auch im Jahr 1995 zu erwarten. Es geht um die Würdigung verschiedener lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers.
Über den Nachlass hat die F durch Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses Auskunft erteilt. Danach sind folgende Zuwendungen des Erblassers festzustellen:
Der zweiten Ehefrau F hat der Erblasser im Jahr 1995 ein Grundstück zur Sicherung ihrer Altersvorsorge übertragen. Der Wert zum Zeitpunkt der Übertragung betrug 350.000 Euro, zum Zeitpunkt des Erbfalls 400.000 Euro. |
Der Schwester A hat der Erblasser anlässlich ihrer Hochzeit einmalig 1.000 Euro sowie jedes Jahr zu Weihnachten 100 Euro geschenkt. |
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