I. 1. Die verwitwete Erblasserin ist im Jahr 1975 verstorben. Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn der Erblasserin; die weiteren Söhne A und B waren vorverstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Kinder des vorverstorbenen Sohnes A, die Beteiligte zu 4 ist dessen Witwe. Auch der vorverstorbene Sohn B hatte zwei Kinder und eine Witwe hinterlassen.
Der Nachlaß der Erblasserin bestand zum einen aus einem Haus in Leipzig, dessen Einheitswert zum 1.1.1935 auf 84.000 RM festgestellt worden war; das Anwesen wurde im Jahr 1991 [für] 1.384.000 DM verkauft. Zum anderen gehörte zum Nachlaß ein von der Erblasserin geltend gemachter Anspruch auf Lastenausgleich für ein Rittergut, das von der sowjetischen Besatzungsmacht nach dem Krieg entschädigungslos enteignet worden war. Der Beteiligte zu 1 erhielt hierfür einen Lastenausgleich von 39.470 DM, der einschließlich Zinsen mit 76.713 DM an ihn ausbezahlt wurde.
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