I. Die Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Sie wurde in den letzten Jahren ihres Lebens u.a. von einer öffentlichen karitativen Einrichtung betreut, bei der die Beteiligte zu 2 als Krankenschwester beschäftigt war. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus wertvollen Einrichtungsgegenständen und Geldvermögen.
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