BayObLG - Beschluß vom 28.12.1993 (1Z BR 85/93) - DRsp Nr. 1996/16250
BayObLG, Beschluß vom 28.12.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 85/93
DRsp Nr. 1996/16250
Zur Beurteilung der Testierfähigkeit zu einem Zeitpunkt (lichter Augenblick), in dem der Erblasser nach dem ersten Anschein testierunfähig war, bedarf es in der Regel der Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens.Wer Rechte aus einem Testament in Anspruch nimmt, das zu einem Zeitpunkt errichtet wurde, zu dem ein Erblasser nach dem ersten Anschein testierunfähig war, hat regelmäßig die Feststellungslast für einen lichten Augenblick oder die ernsthafte Möglichkeit eines in solchen Intervalls zu tragen.Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es grundsätzlich keine subjektive Beweisführungslast. Deshalb darf eine Entscheidung nicht damit begründet werden, ein Beteiligter sei mit seinen Behauptungen beweisfällig geblieben.