BayObLG - Urteil vom 22.05.1995
1Z BR 62/94
Normen:
AGBGB Art. 7, Art. 17 ; BGB § 133, § 157, § 516 Abs. 1, § 531 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1995 Nr. 34
BayObLGZ 1995, 186

BayObLG - Urteil vom 22.05.1995 (1Z BR 62/94) - DRsp Nr. 1998/13321

BayObLG, Urteil vom 22.05.1995 - Aktenzeichen 1Z BR 62/94

DRsp Nr. 1998/13321

»Ob eine mit der Einräumung eines Leibgedings in Verbindung stehende Übertragung eines Grundstücks teilweise unentgeltlich erfolgt ist und deshalb als gemischte Schenkung angesehen werden kann, muß durch Auslegung des Vertrages ermittelt werden. Ist der Charakter des Vertrages nicht ausdrücklich festgelegt, so ist bei der Annahme einer Schenkung Zurückhaltung geboten, wenn es um den aus bäuerlichen Verhältnissen erwachsenen und in diesen Kreisen weitgehend üblichen typischen Hofübergabevertrag geht, mit dem der Hof auf einen bis zur Übergabe im Anwesen mitarbeitenden Familienangehörigen übertragen wird.«

Normenkette:

AGBGB Art. 7, Art. 17 ; BGB § 133, § 157, § 516 Abs. 1, § 531 Abs. 2 ;
Fundstellen
BayObLGZ 1995 Nr. 34
BayObLGZ 1995, 186