1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek - Nachlassgericht - vom 23.9.2015 wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 55.000 € festgesetzt.
I.
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