Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 15.9.2016 -
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
3.Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar
I.
Der Kläger ist Testamentsvollstrecker hinsichtlich des Nachlasses des am XX.XX.XXXX verstorbenen K H. Er nimmt den Beklagten als Erben unter anderem auf Zustimmung zur Auflösung der zum Nachlass gehörenden H & D J mbH und der J2 H & D F H2-GmbH & Co. Verwaltungs-KG (Klageantrag zu 5) sowie auf Auskunft über den Erhalt und die Höhe der Steuererstattung für das Einkommensjahr 2012 (Klageantrag zu 6) in Anspruch. Durch das angefochtene Teilurteil hat das Landgericht beiden Klageanträgen stattgegeben.
Mit der Berufung verfolgt der Beklagte den Antrag auf Abweisung dieser Klageanträge fort.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Teilurteil des Landgerichts und die im Berufungsverfahren gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
II.
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