Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.11.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum abgeändert und die Beklagte im Wege der Stufenklage verurteilt:
Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 00.00.2015 in J./Spanien verstorbenen Erblassers N. X. zu erteilen, und zwar durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nebst entsprechenden Verträgen und Belegen, welches folgende Punkte umfasst:
a.alle beim Erbfall vorhandenen Sachen, Immobilien und Forderungen (Aktiva)
b. c. d. e.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|