Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. September 2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg abgeändert und wie folgt gefasst:
Das Versäumnisurteil vom 5. April 2018 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das gilt nicht für die durch die Säumnis der Beklagten im Termin vor dem Landgericht vom 5. April 2018 entstandenen Kosten. Diese Kosten hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.865,11 € festgesetzt.
I.
Die Kläger machen gegenüber der Beklagten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend.
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