Begriff der Einkünfte aufgrund der Fürsorge und Freigiebigkeit; Umfang des Pfändungsschutzes für Einkünfte eines Vorerben
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.01.2000 - Aktenzeichen 26 W 170/99
DRsp Nr. 2005/3914
Begriff der Einkünfte aufgrund der Fürsorge und Freigiebigkeit; Umfang des Pfändungsschutzes für Einkünfte eines Vorerben
Einkünfte des Vorerben unterliegen dem Pfändungsschutz des § 850b Abs. 1 Nr. 3ZPO grundsätzlich dann nicht, wenn es sich um unmittelbare Nutzungsziehungen aus der Vorerbenstellung handelt, da der Vorerbe die Einkünfte aufgrund seiner eigenen, vom Willen des Erblassers unabhängigen Verwertungsentschließung hinsichtlich des Nachlasses bezieht.