Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.07.2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt als Teilurteil neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, ein Wertgutachten eines unparteiischen Sachverständigen einzuholen über
den Verkehrswert des zum Nachlass nach dem am 21.02.1999 verstorbenen Erblassers X gehörenden Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von C, Bl. #### (Amtsgericht Werl), nebst aufstehenden Gebäuden,
und zwar zum Zeitpunkt des Erbfalls am 21.02.1999.
Der Klageantrag zu Ziff. 1 b) der Klageschrift vom 24.10.2007 wird zurückgewiesen, soweit nicht die Klage im Senatstermin am 30.01.2014 zurückgenommen worden ist.
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