Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 28. Mai 2008 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Die Parteien streiten über den Umfang einer so genannten "transmortalen" Kontovollmacht. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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