Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Berichtigung einer Erbschaftsteuerfestsetzung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gegeben sind.
Der Kläger wurde Alleinerbe kraft Verfügung von Todes wegen der am 19.01.1994 verstorbenen A. B.. Der Kläger war mit der Erblasserin nicht verwandt.
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