Die Schenkerin ist die Ehefrau des Klägers (Kl). Der Kl erhielt - in ihrer zeitlichen Abfolge - von seiner Ehefrau die im folgenden dargelegten Zuwendungen:
1. Am 3. Dezember 1992 einen Teilgeschäftsanteil an der ..., dessen gemeiner Wert ... DM betrug;
2. am 15. August 1997 einen Geldbetrag von ... DM (vgl. Bl. 61 der FG-Akten).
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