Streitig ist, wie ein obligatorisches Nutzungsrecht bei einer gemischten Schenkung zu berücksichtigen ist.
Die Schenkerin, Frau E (geborene I) ist die Tante des Klägers I. Sie hielt an der I & F. GmbH & Co. eine Kommanditbeteiligung von nominell 11.214.000 DM und an der I Beteiligungs-GmbH Geschäftsanteile von nominell 2.491.000 DM sowie Zusatzeinlagen an der I Beteiligungs-GmbH von 1.000 DM.
Die Kinder der Schenkerin, Sohn E und Tochter O, konnten nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen nicht Gesellschafter der der I & F. GmbH & Co. bzw. der I Beteiligungs-GmbH werden, da Adoptivkinder von der Nachfolge in die Gesellschaften ausgeschlossen waren.
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