Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. April 2015 3 K 900/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Miterbe seines im April 2006 verstorbenen Onkels (O). Zum Nachlass des O gehörte ein Zweifamilienhaus, in dem der Erblasser eine Wohnung selbst bewohnt und die andere vermietet hatte.
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