FG Saarland - Urteil vom 10.06.2010
1 K 1209/07
Normen:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 2 Nr. 3; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 3; BewG § 121 Nr. 3; BGB § 1415; BGB § 1482; BGB § 1922; AO § 2; GG Art. 59 Abs. 2; EGBGB Art. 15; EGBGB Art. 25; Saarvertrag Art. 1 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2011, 937
ZEV 2010, 537

Beschränkte inländische Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Anwachsung nach französischem Recht; Kein Ausschluss der Erbschaftsteuerpflicht unter Berufung auf den Saarvertrag; Inländische GbR als Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung als inländisches Betriebsvermögen i. S. v. § 121 Nr. 3 BewG

FG Saarland, Urteil vom 10.06.2010 - Aktenzeichen 1 K 1209/07

DRsp Nr. 2010/15385

Beschränkte inländische Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Anwachsung nach französischem Recht; Kein Ausschluss der Erbschaftsteuerpflicht unter Berufung auf den Saarvertrag; Inländische GbR als Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung als "inländisches Betriebsvermögen" i. S. v. § 121 Nr. 3 BewG

1. Die Tatbestände des ErbStG sind naturgemäß auf die Rechtsfiguren des deutschen Erbrechts zugeschnitten. Ob ein die steuerrechtliche Zurechnung rechtfertigender Erwerb aufgrund eines Rechtsinstituts ausländischen Rechts vorliegt, ist unter Anpassung der Rechtsstellung nach ausländischem Recht an die Strukturen des deutschen Rechts zu beantworten.