BFH vom 20.09.1994
VII R 40/93

Beschränkung der Vollstreckung bei ehebedingten Zuwendungen

BFH, vom 20.09.1994 - Aktenzeichen VII R 40/93

DRsp Nr. 1997/8476

Beschränkung der Vollstreckung bei ehebedingten Zuwendungen

Ehebedingte unbenannte Zuwendungen sind unentgeltliche Zuwendungen i.S.d. § 278 Abs. 2 AO.

Für die Praxis:

Der BFH wendet damit seine Rechtsprechung zum Schenkungsteuergesetz auch im Rahmen des § 278 Abs. 2 AO an. Auch bei Aufteilung der Steuerschuld kann daher in die im Rahmen einer unbenannten