I.
Die Klägerin fordert von der Beklagten Zahlung von 148.061,28 DM nebst 8,5 % Zinsen hieraus seit 11.7.1994. Sie macht dabei geltend, die Beklagte habe in der Zeit vom 31.1.1994 bis einschließlich 23.5.1994 von ihr auf entsprechende Bestellung Waren im Gesamtwert von 170.691,16 DM erhalten. Darüber hinaus seien weitere Waren im Gesamtwert von 9.268,45 DM geliefert worden; die Beklagte habe Gegenleistungen im Gesamtwert von 31.898,33 DM erbracht. Der Saldo bilde die Klageforderung.
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