Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden der Beschluss des Amtsgerichts Ratzeburg vom 29. April 2021, der Beschluss des Landgerichts Lübeck vom 31. August 2021 und der Kostenansatz gemäß der Gerichtskostenrechnung des Amtsgerichts Ratzeburg vom 23. Februar 2021 über 270 € aufgehoben.
Gerichtskosten für das weitere Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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