Der Beschluss des Amtsgerichts Freyung - Nachlassgericht - vom 30.01.2020 wird aufgehoben.
2.Das Amtsgericht Freyung - Nachlassgericht - wird angewiesen, der Beteiligten zu 1 den beantragten Erbschein, der bezeugt, dass sie den Erblasser aufgrund gesetzlicher Erbfolge allein beerbt hat, zu erteilen.
I.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beschwerdeführerin beantragten Erbscheins liegen vor.
Die Beschwerdeführerin ist als Ehefrau des Erblassers gemäß § 1931 Abs. 3 BGB dessen Alleinerbin aufgrund gesetzlicher Erbfolge, da weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden sind. Alle insoweit in Frage kommenden gesetzliche Erben haben das Erbe in Bezug auf den Erblasser form- und fristgerecht ausgeschlagen. Dies ist entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts auch in Bezug des Beteiligten zu 2 der Fall.
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