Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 4 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 24. Januar 2019 geändert.
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vom 20. März 2018, wonach der Erbschein die Beteiligten zu 1, 2 und 3 als Erbinnen zu je 1/3 ausweisen soll, wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 419.258,19 €.
I.
Die Erblasserin war ledig und kinderlos. Ihre Eltern sind vorverstorben. Sie hatte einen im Jahr 2003 verstorbenen Bruder. Die Beteiligten 1 und 4 sind dessen Töchter, also die Nichten der Erblasserin (Bl. 310 d. A.). Die Beteiligten 2 und 3 sind die Töchter der Beteiligten 1.
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