Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) vom 21.12.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Eschweiler vom 21.11.2019,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 3) zu tragen.
I.
Am xx.xx.2016 ist Herr A (Erblasser) verstorben. Er war geschieden und hatte keine Abkömmlinge.
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