Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 11.01.2019 gegen den am 06.12.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Köln,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Gutachtens und der ergänzenden Stellungnahme der Sachverständigen D hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.
I.
Am xx.xx.2017 ist Herr A (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Er war verwitwet. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind seine Kinder, die Beteiligte zu 1) seine Nichte.
Am 01.12.2017 hat das Nachlassgericht ein handgeschriebenes und mit "A" unterschriebenes Testament vom 30.08.2010 eröffnet, in dem die Beteiligte zu 1) als Alleinerbin eingesetzt und die Beteiligten zu 2) und 3) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden sind (Bl. 40 d. Testamentsakte
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