Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg vom 19. Februar 2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Ausstellung eines Erbscheins, der sie und ihre Tochter, die Beteiligte zu 2), als Erben zu je 1/2 ausweist.
Die Antragstellerin war mit dem 1960 geborenen Herrn M### M##### (im Folgenden: Erblasser) verheiratet. Dieser wuchs in der DDR als sogenanntes "Heimkind" auf, seine Mutter ist den Beteiligten unbekannt.
Aus der Ehe ging eine gemeinsame Tochter hervor, die Beteiligte zu 2). Diese bekam ihrerseits im Februar 2016 eine Tochter.
Am 8. Oktober 2018 starb der Erblasser. Er hinterließ keine Verfügungen von Todes wegen.
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