Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 1 und 4 gegen den Beschluss des 1. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Dezember 2016 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1 und 4 jeweils zur Hälfte auferlegt.
Wert: 2.000 €
I.
Die Beteiligten streiten um die postmortale Feststellung der Vaterschaft des im Februar 2014 in Spanien verstorbenen S. N., der zuletzt deutscher Staatsangehöriger war, für den im Oktober 2014 in Deutschland geborenen Beteiligten zu 3.
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