I.
Die 1887 geborene, ledige und kinderlose Erblasserin setzte mit Testamenten vom 12.5.1952, 19.6.1961, 29.1.1963 und zuletzt vom 5.8.1972, mit Zusatz vom 25.4.1974, ihre 1897 geborene, ebenfalls ledige und kinderlose Schwester zur Alleinerbin ein. Außerdem verfügte sie in ihrem letzten Testament zahlreiche Vermächtnisse und bestimmte den Beteiligten zu 2 als Testamentsvollstrecker. Nach ihrem Tod am 21.1.1975 erteilte das Nachlassgericht am 5.6.1975 einen Erbschein, der die Schwester als Alleinerbin auswies und den Vermerk über die angeordnete Testamentsvollstreckung enthielt. Dem Beteiligten zu 2 wurde ebenfalls am 5.6.1975 ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt.
Am 19.4.1976 verstarb die Schwester, ohne ein Testament zu hinterlassen. Das Nachlassgericht erteilte ihren gesetzlichen Erben, zu denen die Beteiligte zu 1 mit einem Anteil von 1/10 gehört, am 16.9.1976 einen gemeinschaftlichen Erbschein.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|