Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 26. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten, ihrer Nichte, es zu unterlassen, auf dem Grab des verstorbenen Vaters der Klägerin und Großvaters der Beklagten Gegenstände abzulegen.
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