Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Landwirtschaftsgerichts vom 16.1.2009 insoweit beanstandet, als sie auf eine Einbeziehung der Geschwister des Übernehmers als Beteiligte im vorliegenden Genehmigungsverfahren gerichtet ist.
Es wird angeordnet, dass die Geschwister nach bisherigem Sachstand nicht als Verfahrensbeteiligte im anstehenden Genehmigungsverfahren hinzugezogen werden.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
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