BFH vom 28.09.1995
IV R 34/93

Betriebsverpächter als wirtschaftlicher Eigentümer des Kommanditanteils

BFH, vom 28.09.1995 - Aktenzeichen IV R 34/93

DRsp Nr. 1997/8323

Betriebsverpächter als wirtschaftlicher Eigentümer des Kommanditanteils

Dem bisherigen Alleinunternehmer und neuen Betriebsverpächter ist der Kommanditanteil der Ehefrau an einer pachtenden Familien-GmbH und Co KG als wirtschaftlicher Eigentümer zuzurechnen, wenn er alleiniger Geschäftsführer und Großgläubiger der Gesellschaft ist, die Mittel für die Kommanditeinlage seiner Ehefrau geschenkt hat und den Pachtvertrag mit kurzer (einjähriger) Frist kündigen kann.

Für die Praxis:

Der BFH hat bereits bisher einen Ehemann als wirtschaftlichen Eigentümer über den Kommanditanteil seiner Ehefrau angesehen, wenn er

- die Schenkung des Kommanditanteils jederzeit frei widerrufen kann (BStBl II 1989, 877),

- jederzeit in der Lage ist, seine Ehefrau zum Buchwert hinauszukündigen (BFH/NV 1991, 223),

- aufgrund einer Scheidungsklausel an die Stelle der Ehefrau treten und den Betriebsverpachtungsvertrag mit der Gesellschaft jederzeit kündigen kann (BStBl II 1994, 645).