LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 13914/00
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 481 UR II 1049/99 WEG
Beweiswürdigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Echtheit einer Schrift
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 99/01
DRsp Nr. 2002/9058
Beweiswürdigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Echtheit einer Schrift
»Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die Vermutung der Echtheit einer mit einer echten Unterschrift versehenen Schrift keine Anwendung; es gilt vielmehr der Grundsatz der freien Beweiswürdigung.«
Normenkette:
FGG § 12 § 15 ; ZPO § 286 § 440 Abs. 2 ;
Gründe:
I.
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