KG, Urteil vom 14.06.2002 - Aktenzeichen 6 U 46/02
DRsp Nr. 2004/19506
Bewertung des schenkweisen Erlasses einer Schuld
»Der schenkweise Erlass einer Schuld, die in wiederkehrenden Leistungen an die Erblasserin in Geld besteht, ist nach dem Zeitpunkt der Schenkung unter Kapitalisierung nach Anlage 9 zu § 14BewG ohne Hochrechnung nach dem Kaufkraftschwund zu bewerten.«