Streitig ist im Rahmen der Mindestbewertung nach § 146 Abs. 6 BewG der Ansatz des vom Gutachterausschuß ermittelten Bodenrichtwerts einschließlich eines Betrages wegen Erschließung des Grundstücks.
Der Kläger ist lt. Erbschein des Amtsgerichts ... Alleinerbe des am 19. 2. 1998 verstorbenen ... Der Erblasser war Alleineigentümer des 2.309 qm großen Grundstücks ... in ..., Gemeinde ...
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