OLG Hamm - Urteil vom 09.03.2023
10 U 25/22
Normen:
BGB § 2311 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 61/21

Bewertung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück im Rahmen der Berechnung des Pflichtteils

OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2023 - Aktenzeichen 10 U 25/22

DRsp Nr. 2023/8457

Bewertung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück im Rahmen der Berechnung des Pflichtteils

Da ein Erbteil, der unter anderem aus einem Anteil an einem Hausgrundstück besteht, nur erschwert zu verwerten ist, ist der Grundstücksanteil mit einem deutlichen Preisabschlag von mehr als 15 % (hier: 30 %) zu bewerten.

Tenor

Das am 29.11.2022 verkündete Teilversäumnis- und Teilschlussurteils des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich die Kostenentscheidung nach diesem Urteil richtet.

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten seiner Säumnis trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2311 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um Pflichtteilsansprüche nach dem am 00.00.0000 verstorbenen Erblasser U. S. V., geb. 00.00.0000.

Der Kläger (geb. 00.00.0000) ist der Sohn des Erblassers aus dessen erster Ehe. Die Mutter des Klägers und erste Ehefrau des Erblassers ist im Jahr 2010 vorverstorben. Aus dieser Ehe stammt noch das weitere Kind K. F. (geb. 00.00.0000).