I. Die am 2. Januar 1977 verstorbene S (Erblasserin) hatte in ihrem Testament dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) das Betriebsvermögen der Firma G vermacht. Die Erben erfüllten das Vermächtnis im Streitjahr 1980. Zum Betriebsvermögen der Firma G gehörte u.a. ein bebautes Grundstück. Der Einheitswert des Grundstücks auf den 1. Januar 1974 betrug 450.715 DM. In der Bilanz der Firma G zum 31. Dezember 1976 war das Grundstück mit einem Buchwert von 207.147 DM ausgewiesen.
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