I. Eigentümer eines in Berlin gelegenen, 1 347 qm großen, bebauten Grundstücks war der nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienende Institut A e.V. Dieser befand sich im Jahre 1985 nach seiner Auflösung in Liquidation. Nach der Satzung des A e.V. i.d.F. vom 22. März 1982 sollte das Vereinsvermögen an die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) fallen. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 2. Juli 1985 übertrugen deshalb die Liquidatoren des A e.V. das zum Vereinsvermögen gehörende Grundstück in Berlin auf die Klägerin.
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